Kosten der Behandlung
Kassenpatienten:
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich je nach den gewählten Behandlungsmethoden und dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 90,-- € und 130,-- € pro Sitzung.
Seit 2012 gewähren immer mehr gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse zur osteopathischen Untersuchung und Behandlung. Voraussetzung ist ein Nachweis der osteopathischen Qualifizierung. Die im Register (siehe
Ärzte- u. Therapeutensuche) der DGOM eingetragenen Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten besitzen diese von den Kassen anerkannte Qualifikation.
Den aktuellen Stand der Krankenkassen finden Sie bei osteokompass.de
Privatpatienten:
Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Wie viele Termine für eine Behandlung?
Bestehen Ihre Beschwerden schon länger, sollten gleich 3 Termine im 2-3 Wochenabstand vereinbart werden, um eine kontinuierliche Behandlung zu gewährleisten. Für die Erwachsenen beginnt die Behandlung chronischer Probleme mit einem langen Termin von 45-60 Minuten Dauer, die Folgetermine dauern meist 30-45 Minuten. Akute Beschwerden lassen sich oft in einer Behandlung lösen. Kinderbehandlungen dauern in der Regel 30 Minuten.